Nennungen - Grundsätze

Nennungen zu Vereinsprüfungen  im JGV Euskirchen-Bonn e.V. - Verbindlicher Leitfaden

 

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                                                       15.01.2025                  

Der Vorstandsbeschluss vom 24.04.2024 zur Reihung von Nennungen für Verbandsprüfungen wurde aufgrund der Erfahrungen im ersten Jahr der Anwendung durch Vorstandsbeschluss vom 15.01.2025 aktualisiert. 

 

Gegenwärtig ist es so, dass Nennungen zu Prüfungen vorgelegt werden, lange bevor die Ausbildungskurse beginnen, also zumeist lange bevor die Hundeführer abschätzen können, ob ihre Hunde das Klassenziel erreichen werden.  Prüfungen sind dann frühzeitig ausgebucht, noch bevor klar ist wer tatsächlich führen wird! 

 

Wir haben daraus die beigefügte Regelung zum Umgang mit der Situation erarbeitet. Dabei wollen wir den Grundsatz verfolgen, Mitglieder unseres Vereins, die gleichzeitig Mitglied in einem Landesjagdverband sind, bevorzugt zu behandeln und Neu- oder Nichtmitglieder in einer transparenten Weise zu den Prüfungen zuzulassen.

 

Alle Nennungen zu Prüfungen sind zukünftig dem jeweiligen Prüfungsleiter vorzulegen. Die Geschäftsstelle nimmt keine Nennungen mehr direkt an, es sei denn die Geschäftsstelle stellt selbst den Prüfungsleiter. Wer jeweiliger Prüfungsleiter ist entnehmen Sie bitte der Terminliste auf unserer Internetseite. Alle Nennungen sind komplett per E-Mail vorzulegen, damit das Eingangsdatum transparent ist und bei einem Defizit in der Nennung zu dem Führer kurzfristig Kontakt aufgenommen werden kann. (Defizit E-Mail)

 

Um sich einen Einblick in die gesamte Regelung zu verschaffen empfiehlt der Vorstand Ihnen die Lektüre der nachstehenden Erläuterungen.

 

Nennung zu Verbandsprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen

 

Problem

       Führer senden dem Verein häufig Nennungen, bevor sie definitiv wissen, ob ihre Hunde den Anforderungen der Prüfung gewachsen sein werden. 

       Damit werden Prüfungen oft Monate vorher blockiert.

       Kurz vor Nennschluss ziehen dann einzelne Führer zurück und verlangen das bereits gezahlte Nenngeld zurück!

       Bis dahin hat der Verein bereits eine Prüfung geplant, Richter eingeladen und es sind Kosten entstanden, für die das Nenngeld bestimmt ist.

       Am Ende bleiben u.U. sogar Plätze in den Prüfungen unbesetzt, da die Nennliste zunächst überfüllt war.

 

Abhilfe:

       Nennungen für eine Prüfung werden erst ab einem festgelegten Termin angenommen. Dieser wird jährlich neu festgelegt. Siehe Terminliste auf unserer Internetseite.

       Vorher eingehende Nennungen gelten als nicht vorgefunden. (Defizit E-Mail)

       Nennung sind erst vollständig, wenn alle Nennunterlagen komplett vorliegen 

       Nach Nennschluss werden keine Nennungen mehr angenommen.

       Bei Abmeldung des Hundes vor dem Nennschluss wird das Nenngeld erstattet abzüglich einerBearbeitungsgebühr von 50 % des Nenngeldes.

       Bei Abmeldung des Hundes nach dem Nennschluss ist das Nenngeld Reuegeld und wird nicht zurückerstattet.

       Wer ohne Eigenverschulden keinen Platz auf der Nennliste bekommt, erhält sein Nenngeld zu 100% erstattet.

 

Wann ist eine Nennung komplett?

Folgende Unterlagen müssen dem Prüfungsleiter vorliegen:

1.     Komplett leserlich ausgefülltes Nennformular

2.     Kopie der Ahnentafel

3.     Kopie der Zeugnisse der bis zum Zeitpunkt der Nennung bestandenen Prüfungen
oder sonstigen erworbenen Leistungszeichen (entfällt i.d.R. bei der VJP)

4.     Zahlung des Nenngeldes

5.     Nur Nennungen die per E-Mail vorgelegt werden, finden Berücksichtigung.

6.     Nennungen nur an den jeweiligen Prüfungsleiter senden!

 

Wie wird die Reihenfolge der Nennungen ermittelt?

1.     Nach Vorlage der vollständigen Nennung erfolgt die Aufnahme in die Nennliste 
(incl. Zahlung des Nenngeldes Kontoeingang entscheidend) 

2.     Unvollständige Nennungen werden aussortiert und erst nach Vervollständigung weiterverfolgt. (Defizit E-Mail)

3.     Sortierung der vollständigen Nennungen (Reihenfolge der Gewichtung)

-           Vereinsmitglieder mit Landesjagdverbandes (LJV) Zugehörigkeit 
 langjährige (> 2 Jahre) vor Neumitgliedern (< 2 Jahre)

-           Vereinsmitglieder langjährige (> 2 Jahre) vor Neumitgliedern (< 2 Jahre)

-           Revierinhaber (die Reviere langjährig zur Verfügung stellen)

-           Kursteilnehmer des JGV vor Nichtkursteilnehmern       
            -           Eingang der Nennung 

-           Nichtmitglieder im Verein und/oder ohne LJV Zugehörigkeit 

 

       Wenn die zugelassene Anzahl gemeldet wurde, kommen weitere Hunde 
auf die Warteliste und rücken nach, sobald ein Platz auf der Nennliste frei wird. Führer werden vom Nachrücken per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

 

 

Beschluss des Vorstands des JGV Euskirchen-Bonn e.V. vom 15.01.2025

 

 

gez. Hubert Honecker                                                 gez. Petra Gerhards
Vorsitzender                                                               stellv. Vorsitzende

Nenngelder/Prüfungsgebühren

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Anmeldung zu den Prüfungen

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2025-01-15 Anmeldung zu den Prüfungen.pd
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Formulare

Mitgliedsantrag

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Mitgliedsantrag
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Anmeldung zum Hundeführerlehrgang

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Anmeldung zu den Hundeführerlehrgängen
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Nennung Brauchbarkeit

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Nennformular Brauchbarkeit NRW
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Nennung Verbandsprüfung

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Nennformular Verbandsprüfung Stand 2019
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